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Transportversicherung - Immer dabei

Auch wenn die Mitarbeiter von Umzugsunternehmen routiniert und erfahren sind kann es dennoch einmal zu einem Transportschaden kommen. Denn gegen unverschuldete Wegeunfälle sind auch Umzugsunternehmen nicht befreit.
Grundsätzlich sollte ein Schaden am Umzugsgut nicht passieren. Wissenswert für den Kunden und den Spediteur ist dabei, dass die Grundhaftung für einen Transportschaden beim Spediteur liegt. Das heißt, er muss für eine entsprechende Versicherung sorgen. Allerdings liegt die Grenze für die Haftung der Spediteure bei maximal 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen.

Vorgehen
im Schadensfall

Im Schadensfall sichert eine fristgemäße Beanstandung die Ansprüche des Geschädigten. Es ist für die schnelle Abwicklung eines Schadens sinnvoll, mit dem Kolonnenführer noch vor Ort ein Schadenprotokoll anzufertigen. Hierin werden offensichtliche Beschädigungen dokumentiert. Verdeckte Schäden können bei der Versicherung nachgereicht werden.

Individueller
Versicherungsschutz

Eine private Transportversicherung hingegen deckt auch die Schäden ab, die nicht in den Verantwortungsbereich des Spediteurs fallen. Gerne beraten wir Sie kostenlos über mögliche Formen eines prämiengerechten Versicherungsschutzes für Ihre Lieblingsstücke!

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