Zum Hauptinhalt springen
15. Dezember 2020

Umzug als Hartz-4-Empfänger – Wann und welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Ein Umzug ist für viele ein Neubeginn. Sobald die Entscheidung über den Wohnortswechsel gefallen ist, geht es los mit der spannenden Wohnungssuche. Die Umzugskosten müssen sorgfältig in das Hausbudget eingeplant werden. Und was wenn man auf die finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen ist? In begründeten Fällen werden die Kosten für einen Umzug als Hartz-4-Empfänger durch das Jobcenter übernommen. Welche Kosten genau trägt das Amt? Und was ist zu beachten, damit die sozialen Leistungen nicht gekürzt werden? Das erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Antrag auf eine Umzugshilfe beim Hartz-4-Bezug

Sie wollen als Hartz-4-Empfänger sofort mit Ihrer Umzugsplanung loslegen? Stopp! Holen Sie zuallererst eine schriftliche Zustimmung vom zuständigen Jobcenter ein. Warten Sie mit der Kündigung Ihrer alten Wohnung ab. Unterschreiben Sie den neuen Mietvertrag auch noch nicht. Es ist wichtig, zuerst Ihren Sachbearbeiter über Ihr Vorhaben zu informieren. Der zweite Schritt ist eine Antragstellung auf die Übernahme der Umzugskosten.

Damit Ihr Umzug vom Jobcenter bewilligt wird, müssen zuerst die Voraussetzungen für die Kostenübernahme geprüft werden. Es wird kontrolliert, ob die Mietkosten und die Wohnfläche den Anforderungen des zuständigen Jobcenters entsprechen. Die Richtwerte können von Region zu Region unterschiedlich sein.        

Wenn Sie ohne Bestätigung der Kostenübernahme des Jobcenters umziehen, dann müssen Sie für Ihren Wohnortswechsel selbst bezahlen. Es können Ihnen auch andere Leistungen durch das Amt gekürzt werden. Soll die Miete für Ihre neue Wohnung höher als zuvor sein, werden die Mietkosten möglicherweise durch das Jobcenter auch nicht in voller Höhe bezahlt. Besprechen Sie dementsprechend jeden geplanten Schritt vorab mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Erst mit einer schriftlichen Zusage in der Hand kann es weitergehen. So sind Sie auf der sicheren Seite!

Wichtige Gründe für einen Umzug als Hartz-4-Empfänger

Beim Bezug von Hartz 4 kann das Jobcenter selbst einen Umzug anordnen. Wenn Ihre jetzige Wohnung zu teuer ist, wird ein Kostensenkungsverfahren durch das Amt eingeleitet. Im Fall einer Umzugsaufforderung müssen Sie die Umzugskosten nicht alleine tragen.

Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn Sie als ein Empfänger von Sozialleistungen auf eigenen Wunsch umziehen möchten. Dann ist es wichtig, Ihren Umzug schriftlich zu begründen. Sollten die Argumente durch das Amt nicht akzeptiert werden, müssen Sie Ihren Wohnortswechsel aus eigener Tasche bezahlen. Welche Gründe für eine Umzugshilfe werden im Prinzip vom Jobcenter anerkannt?

  • Sie haben ein Kind bekommen oder erwarten eins und benötigen mehr Platz.
  • Sie haben geheiratet.
  • Sie haben sich von Ihrer Partnerin / Ihrem Partner getrennt.
  • Sie haben einen Job in einer anderen Stadt bekommen.
  • Ihr Vermieter hat Ihnen die jetzige Wohnung gekündigt (ohne Ihre Verschuldung).
  • Ihre aktuelle Wohnung ist nicht mehr bewohnbar (z. B. aufgrund eines Schimmelbefalls).
  • Sie müssen die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen wechseln.

Welche Umzugskosten übernimmt das Jobcenter?

Die Gründe Ihres Umzugs als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 wurden akzeptiert? Dann können Sie sich als Nächstes mit der Kostenplanung auseinandersetzen. Welche Umzugskosten können durch das Jobcenter gedeckt werden? Übernimmt das Amt auch die Kosten für eine Umzugsfirma? Im Prinzip müssen Sie Ihren „Jobcenter-Umzug“ in Eigenregie organisieren und abwickeln. Jedoch gibt es auch, je nach Lebenssituation, einige Ausnahmen. Sind Sie gesundheitlich oder altersbedingt nicht in der Lage, Ihren Hartz-4-Umzug selbst durchzuführen? Dann können Sie beim Jobcenter die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen beantragen. Legen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Nachweis Ihrer gesundheitlichen Einschränkung bei, z. B. ein ärztliches Attest. 

Welche Kosten noch kann das Jobcenter übernehmen?

  • Mietkosten für ein Transportfahrzeug
  • Kosten für das Umzugsmaterial, z. B. Umzugskartons
  • Pauschale für die privaten Umzugshelfer und deren Verpflegung
  • Materialkosten für die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsrenovierung

Umzug mit Jobcenter – Angebote von Umzugsunternehmen anfordern

Ist die Durchführung Ihres Hartz-4-Umzugs mit einer Umzugsfirma begründet, dann müssen Sie Ihrem Sachbearbeiter mindestens drei Kostenangebote von unterschiedlichen Umzugsunternehmen vorlegen. Das gilt auch, wenn Sie nur die Mietkosten für einen Umzugswagen beantragen möchten. Hier achtet das Jobcenter darauf, dass die Kosten Ihres Umzugs möglichst gering ausfallen.   

Wenn Sie als ein Hartz-4-Empfänger umziehen, müssen Sie Ihren begründeten Wohnortswechsel nicht alleine finanzieren. Achten Sie jedoch auf die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Ihr Jobcenter und warten Sie auf die schriftliche Bestätigung vom Amt. Dürfen Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen und benötigen vorab ein kostenloses und unverbindliches Angebot? Dann können Sie sich auf das freundliche Team von Fedres Umzüge verlassen. Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich kompetent beraten.